Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen alle gewerblichen Gütertransporte über 3,5t zul. Gesamtmasse inkl. Anhänger der Erlaubnispflicht gemäß GüKG.
Achtung, dies trifft auch oft auf Lohnunternehmer zu, die vermeintlich landwirtschaftliche Transporte ausführen.
Um in Deutschland eine Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterverkehr bzw. in der Europäischen Union eine EU- Lizenz zu erlangen, bedarf es nach VO (EU) 1071/2009 den sogenannten Verkehrsleiter, welcher die Fachliche Eignung besitzt und die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet.
Güterkraftverkehrsunternehmen, die nicht selbst einen internen Verkehrsleiter besitzen, haben die Möglichkeit über einen externen Verkehrsleiter ebenfalls der Erlaubnispflicht gerecht zu werden.
Wir bieten Ihnen einen solchen externen Verkehrsleiter an. Gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen verhelfen wir Ihnen somit zu Ihrer Transportlizenz.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!