Allgemeine Geschäftsbedingungen NGS GmbH – Wehr
Enkendorfstraße 69 – 79664 Wehr
Stand 01.01.2022
Letzte Änderung 01.01.2022
1. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Liefer- und Dienstleistungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ausgeschlossen werden. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Geschäftsbedingungen, entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an.
2. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Preise netto, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
3. Termine/ Stornierungen
Liefer- und Dienstleistungen können mündlich, schriftlich oder telefonisch bestellt und vereinbart werden. Der Umfang der Tätigkeit ist durch etwaige Stunden, Flächen oder Mengenangaben an uns zu übermitteln, Änderungen in Art und Umfang sind mindestens eine Woche vor ausführungsbeginn neu abzusprechen. Ist eine termingerechte Ausführung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, haften wir nicht für etwaige Folgeschäden. Werden bestellte Liefer- und Dienstleistungen weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin kundenseitig abgesagt, behalten wir uns vor eine Leistungspauschale von 85% der eigentlich geplanten Arbeit in Rechnung zu stellen. Für den Ausfall einer unserer Maschinen, sind wir berechtigt im Rahmen unserer Möglichkeiten innerhalb von 4 Stunden für Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber hat selbst für einen Ersatz bzw. Backup zu sorgen um Maschinen- Personalausfälle zu kompensieren.
4. Mängel/ Haftung
Mängel an unserer Arbeit müssen unverzüglich und direkt vor Ort dem anwesenden Fahrer oder telefonisch unter Tel. +49(0)15733664506 beanstandet werden. Für Folgeschäden übernehmen wir keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5. Zahlungen
Zahlungen sind entsprechend unserer Rechnungsstellung im Voraus oder nach erbrachter Liefer- Dienstleistung zu leisten. Wir sind berechtigt für nicht rechtzeitig erbrachte Zahlungen Verzugszinsen zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
7. Abfalltransport
Wir übernehmen keine Abfalltransporte und verstehen uns als wirtschaftliches Unternehmen nach §3Abs.11 KrWG.
8. Vertragsschluss
Mit der Bestellung einer Liefer-, Dienstleistung erkennt der Kunde unsere AGB , einzusehen auf www.ngs-wehr.dean.
9. Schlussbestimmung
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile der AGB bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall der ergänzungsbedürftigen Lücken.